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Büroplanung Richtlinien: Was Unternehmen in der Praxis beachten sollten

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Für die Büroplanung gelten klare Richtlinien, die festlegen, welche Anforderungen moderne Arbeitsplätze erfüllen müssen. Als Anbieter für Büroausstattung und professionelle Büroplanung wissen wir aus der Praxis, dass Mindestvorgaben allein selten ausreichen. Entscheidend ist, dass Flächen, Arbeitsplätze und Abläufe so aufeinander abgestimmt werden, dass sie im Alltag wirklich funktionieren.

Gesetzliche Vorgaben und technische Regeln bilden dafür den Rahmen. Sie betreffen unter anderem Flächenbedarf, Bewegungsflächen, Verkehrswege, Beleuchtung, Akustik und Raumklima. Für Unternehmen gilt: Wer diese Punkte frühzeitig berücksichtigt, schafft nicht nur regelkonforme, sondern auch praxistaugliche Büroarbeitsplätze.

Inhaltsverzeichnis

Kurzüberblick: Welche Richtlinien gelten bei der Büroplanung?

Die Richtlinien in der Büroplanung stützen sich auf die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Ergänzend liefert die DGUV-Regel 115-401 praxisnahe Vorgaben für Gestaltung und Nutzung. Sie definiert Anforderungen an Raumgestaltung, Beleuchtung, Arbeitsplätze und Sicherheit und schafft damit eine Basis für eine regelkonforme Büroplanung.

Was müssen Unternehmen bei der Büroplanung beachten?

Bei der Büroplanung müssen mehrere Vorschriften berücksichtigt werden. Wir geben einen kurzen Überblick, welche Anforderungen an den Büroarbeitsplatz entscheidend sind:

Richtlinien für Arbeitsplatzgröße und Ergonomie

Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze werden in der Planung meist 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz angesetzt. In Großraumbüros kann der Flächenbedarf wegen zusätzlicher Verkehrsflächen und höherer Störwirkungen auf 12 bis 15 m² je Arbeitsplatz steigen.

Ergonomie spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Eine professionelle Ergonomie Beratung hilft, Tischhöhe, Stuhl und Arbeitsmittel so abzustimmen, dass ermüdungsfreies Arbeiten möglich ist.

Richtlinien für Bewegungsflächen

Am Arbeitsplatz müssen ausreichende Bewegungsflächen vorhanden sein. Für sitzende und stehende Tätigkeiten nennt die ASR A1.2 mindestens 1,00 m Tiefe und 1,00 m Breite der Bewegungsfläche. In der Praxis sollte zusätzlich geprüft werden, ob Möbel, Stauraum und Verkehrswege diese Fläche einschränken.

Richtlinien für Verkehrswege

Verkehrswege müssen ausreichend breit, sicher begehbar und dauerhaft freigehalten sein. Welche Breite erforderlich ist, hängt unter anderem von Nutzung, Personenanzahl und Wegfunktion ab.

Richtlinien für die Beleuchtung

Für Büroarbeitsplätze ist eine ausreichende und gleichmäßige Beleuchtung entscheidend. Häufig wird mit 500 Lux am Arbeitsplatz geplant. Entscheidend ist aber nicht nur der Wert selbst, sondern auch eine blendfreie, gleichmäßige Ausleuchtung des Arbeitsbereichs.

Richtlinien für Blendung

Blendung entsteht häufig durch direkte Sonneneinstrahlung oder ungünstig platzierte Lichtquellen. Bildschirme sollten so ausgerichtet sein, dass keine Reflexionen entstehen. Sonnenschutz und eine passende Positionierung der Arbeitsplätze sind dafür entscheidend.

Richtlinien für das Raumklima

Das Raumklima beeinflusst die Leistungsfähigkeit ebenfalls. Für sitzende Tätigkeiten liegt die ideale Raumtemperatur bei 19 bis 25 °C. Frische Luft ist ebenso wichtig, da schlechte Luftqualität schnell zu Konzentrationsproblemen führt.

Richtlinien für die Akustik

Bei der Akustik geht es nicht nur um Dezibelwerte, sondern vor allem um störungsarmes Arbeiten. Gerade in offenen Büroflächen sollten Geräusche, Sprachverständlichkeit und Rückzugszonen früh in die Planung einbezogen werden.

Geräusche wirken sich unmittelbar auf die Konzentration aus, vor allem in offenen Bürostrukturen. Ohne geeignete Akustikmaßnahmen breiten sich Gespräche und Geräusche ungehindert im Raum aus.

Normen zur Flächenplanung nach Nutzungsart

Die Nutzung eines Büros bestimmt, wie die Flächen geplant werden müssen. Einzelarbeitsplätze benötigen ruhige Bereiche mit ausreichend Abstand, während Teamflächen mehr Raum für Austausch und Bewegung brauchen. Werden unterschiedliche Nutzungen nicht berücksichtigt, entstehen schnell Konflikte im Arbeitsalltag.

Welche Fehler treten bei der Büroplanung am häufigsten auf?

Die nachfolgenden Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf und führen zu Einschränkungen im Betrieb:

  • Zu eng geplant: Flächen werden auf Basis von Grundrissen statt realer Nutzung geplant. Schreibtische passen zwar rechnerisch in den Raum, lassen sich aber nicht sinnvoll stellen oder Bewegungsflächen werden unterschritten. Nachträgliche Anpassungen sind dann oft unvermeidbar.
  • Falsche Arbeitsplatzdichte: Zu viele Arbeitsplätze werden in einen Raum gesetzt, um Fläche zu sparen. Die Folge sind fehlende Rückzugsbereiche und ein deutlich höherer Geräuschpegel. Gerade in Mehrpersonenbüros führt das schnell zu Konflikten.
  • Akustik nicht berücksichtigt: Offene Flächen werden ohne schallabsorbierende Materialien oder Ruhezonen geplant. Gespräche und Telefonate verteilen sich im gesamten Raum. Ohne akustische Trennung fehlt die Möglichkeit, störungsfrei zu arbeiten oder vertrauliche Gespräche zu führen.
  • Beleuchtung nur dekorativ geplant: Leuchten werden oft nach Optik ausgewählt, ohne die Anforderungen der Arbeitsplätze zu prüfen. Das führt zu einer ungeeigneten Ausleuchtung und erschwert konzentriertes Arbeiten am Bildschirm.
  • Mindestanforderungen nicht berücksichtigt: Die Anforderungen an den Büroarbeitsplatz werden erst in späteren Planungsphasen geprüft. Zu diesem Zeitpunkt sind viele Entscheidungen bereits festgelegt. Anpassungen führen dann zu Mehrkosten.

Büroplanung und Richtlinien verstehen: Was bedeuten sie in der Praxis?

Die Büroplanung Normen legen fest, welche Mindestanforderungen ein Arbeitsplatz erfüllen muss. Sie definieren, wie viel Fläche und Bewegungsraum notwendig sind, damit Arbeitsplätze im Alltag reibungslos genutzt werden können.

In der Praxis geben diese Vorgaben klare Grenzen und Orientierungswerte. Sie zeigen, wie viel Platz pro Arbeitsplatz erforderlich ist, welche Abstände eingehalten werden müssen und welche Anforderungen an Licht, Akustik und Raumklima bestehen. Die Büroplanungsvorschriften bilden die Grundlage für eine effiziente Planung.

Entscheidend ist, wie diese Vorgaben auf die tatsächliche Nutzung übertragen werden. Anzahl der Arbeitsplätze, Arbeitsweise und Raumstruktur müssen zusammenpassen. Werden Richtlinien nur rechnerisch erfüllt, entstehen schnell Einschränkungen im Betrieb.

Eine durchdachte Planung orientiert sich daher nicht nur an Mindestwerten, sondern an der realen Nutzung. So entstehen Arbeitsplätze, die im Alltag funktionieren und langfristig ohne Anpassungen auskommen.

Wann sollten Unternehmen bei der Büroplanung genau hinschauen?

Büroplanung wird immer dann anspruchsvoll, wenn sich Rahmenbedingungen ändern und bestehende Strukturen nicht mehr zur Nutzung passen. Ein Umzug schafft neue Flächen, bringt aber nur dann Vorteile, wenn Arbeitsweisen und Raumkonzepte neu geplant werden, statt alte Lösungen zu übernehmen. 

Gerade beim Neubau werden viele Grundsatzentscheidungen früh getroffen, etwa zur Flächenaufteilung und Nutzung. Was hier festgelegt wird, lässt sich später nur mit großem Aufwand ändern.

Beim Umbau sind die Möglichkeiten begrenzt. Vorhandene Strukturen geben den Rahmen vor, wodurch Planung und Nutzung exakt aufeinander abgestimmt sein müssen. Wächst das Team zudem, steigt der Druck und Fehlentscheidungen bei Flächen, Ruhezonen, Beleuchtung und Akustik werden schneller spürbar. 

In offenen Bürostrukturen betrifft das oft den gesamten Raum, wenn klare Zonierung fehlt. Gleichzeitig verändern hybride Arbeitsmodelle die Nutzung, weil Arbeitsplätze nicht mehr durchgehend besetzt sind und Flächen flexibler organisiert werden müssen. Gerade in solchen Situationen zeigt sich, ob die Richtlinien bei der Büroplanung so umgesetzt wurden, dass sie im Alltag tatsächlich funktionieren.

Checkliste: Entscheidungshilfe für die Umsetzung von Richtlinien in der Büroplanung

Vor der Planung sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Wie viele Arbeitsplätze werden benötigt?
  • Wie viel Fläche steht pro Arbeitsplatz zur Verfügung?
  • Sind ausreichende Bewegungsflächen eingeplant?
  • Sind Verkehrswege klar definiert und frei nutzbar?
  • Passt die Arbeitsplatzdichte zur verfügbaren Fläche?
  • Ist die Beleuchtung für die Nutzung ausreichend?
  • Wird Blendung durch Fenster oder Lichtquellen vermieden?
  • Werden Temperatur, Lüftung und Luftqualität berücksichtigt?
  • Ist die Akustik in der Planung berücksichtigt?
  • Passen Raumstruktur und Nutzung zueinander?

Fazit: Richtlinien für die Büroplanung

Die Richtlinien definieren klare Mindestanforderungen für Fläche, Akustik, Nutzung und Arbeitsbedingungen und schaffen damit eine verlässliche Grundlage für jede Planung. Sie helfen typische Fehler wie zu hohe Arbeitsplatzdichte oder fehlende Bewegungsflächen zu vermeiden.

Entscheidend ist, dass diese Vorgaben zur tatsächlichen Nutzung passen. Nur wenn Planung und Arbeitsalltag zusammenpassen, entstehen Lösungen, die dauerhaft funktionieren und nicht nachträglich angepasst werden müssen.

FAQ – häufig gestellte Fragen zu den Anforderungen bei der Büroraumplanung

Welche Vorschriften müssen Unternehmen bei der Büroplanung berücksichtigen?

Unternehmen müssen sich an die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten halten. Ergänzend liefern DGUV-Regeln und DIN-Normen weitere Anforderungen für eine sichere und funktionierende Büroplanung.

Wie groß sollte ein Arbeitsplatz im Büro mindestens sein?

Ein Arbeitsplatz benötigt etwa 8 bis 10 m². In Mehrpersonenbüros sind 12 bis 15 m² pro Person sinnvoll, abhängig von Nutzung und Ausstattung.

Welche Anforderungen gelten für Beleuchtung und Akustik im Büro?

Arbeitsplätze benötigen eine gleichmäßige Beleuchtung mit ausreichender Helligkeit, bei Bildschirmarbeit in der Regel etwa 500 Lux. Für die Akustik gilt ein möglichst niedriger Geräuschpegel, idealerweise unter 55 dB(A), damit konzentriertes Arbeiten ohne Störungen möglich ist.

Sind die Mindestanforderungen für eine gute Büroplanung ausreichend?

Mindestanforderungen sichern die grundsätzliche Nutzbarkeit. Eine gute Büroplanung entsteht erst, wenn Planung und tatsächliche Nutzung optimal aufeinander abgestimmt sind.